Redispatch 2.0
Aktueller Hinweis – Wechsel volatiler und nicht volatiler steuerbarer Ressourcen (SR) in das Planwertmodell
Die BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ beschreibt die wichtigen Schritte und Fristen für den Wechsel steuerbarer Ressourcen in das Planwertmodell. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass der Wechsel von steuerbaren Ressourcen ins Planwertmodell voraussetzt, dass die Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 beendet wurde.
Wir befinden uns noch in der Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0. Somit können in unserem Netz befindliche steuerbare Ressourcen noch nicht ins Planwertmodell wechseln.
Im Fokus - Wie erfolgt aktuell die finanzielle Entschädigung im Redispatch 2.0?
In den vergangenen Monaten haben wir Sie auf dieser Seite über den Umsetzungsstand von Redispatch 2.0 informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt der Status Quo nach dem Ende der BDEW Übergangslösung weiterhin bestehen. Für Sie als Anlagenbetreiber/in mit Erzeugungsanlagen in der Direktvermarktung bedeutet das, dass sich der Prozess der Auszahlung der Entschädigung für die entgangenen Einnahmen gegenüber dem Einspeisemanagement verändert hat. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Marktpartner wann und wie miteinander agieren, sodass Sie Ihre Entschädigungszahlung erhalten.
Neben Ihnen als Anlagenbetreiber/in und uns als Ihr Anschlussnetzbetreiber sind drei weitere Marktrollen wichtig. Ihr Direktvermarkter/Lieferant, der Betreiber der technischen Ressource (BTR) sowie der Bilanzkreisverantwortliche (BKV). Zwischen Ihnen und Ihrem Direktvermarkter/Lieferant sollte bereits ein Vertragsverhältnis bestehen. Die Marktrollen BTR und BKV werden in den meisten Fällen von Ihrem Direktvermarkter/Lieferant übernommen, wobei für die Rollenübernahme des BTRs zumeist eine Anpassung des Dienstleistungsvertrages oder ein separater Vertrag erforderlich ist.
Im Fall einer Redispatch-Maßnahme müssen wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage zeitweise reduzieren. Je nachdem, welches Abrechnungsmodell (bspw. Spitz- oder Pauschalverfahren) Sie festgelegt haben, ermitteln wir in Abstimmung mit Ihrem BTR die Ihnen entgangene Energiemenge (sog. Ausfallarbeit). Haben wir uns erfolgreich über die Ausfallarbeit abgestimmt, versenden wir alle erforderlichen Daten auf Ebene der Marktlokation (MaLo) an Ihren Lieferanten. Dieser leitet die Informationen an den BKV weiter, der die Mengen für Ihre MaLo zusammenführt und bepreist. Die Ausfallarbeit je Kalendermonat für Ihre MaLo multipliziert mit dem Marktwert (Einheitlicher Mischpreis zur Abrechnung der BDEW-Übergangslösung) ergibt den finanziellen Anspruch, den uns der BKV in Rechnung stellt. Wir prüfen die eingegangene Rechnung und begleichen sie bei Einhaltung aller Vorgaben. Der von uns ausgezahlte Betrag wird vom BKV wiederum an den Lieferanten weitergegeben. Die Auszahlung an Sie erfolgt in den meisten Fällen im Zuge Ihrer monatlichen Direktvermarktungsabrechnung. Die Auszahlung der Markprämie, die zusammen mit dem Marktwert den sog. Anzulegenden Wert ergibt, nehmen wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber direkt per Gutschrift monatlich an Ihr Vertragskonto vor.
Hinweis: Im derzeitigen Marktumfeld übersteigt der Marktwert oftmals den Anzulegenden Wert. Die Marktprämie reduziert sich somit auf Null. In Folge erhalten Sie von uns keine Entschädigungszahlung. Der Entschädigungsbetrag setzt sich vollständig aus dem Marktwert zusammen und wird durch Ihren Lieferanten an Sie ausgezahlt. Sinkt der Marktwert wieder unter den Anzulegenden Wert, erhalten Sie den Anteil der Marktprämie von uns und den Anteil des Marktwertes von Ihrem Lieferanten.
Aktueller Hinweis – Status quo nach Ende der BDEW-Übergangslösung
Für die Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen hat der BDEW am 20.09.2021 eine Übergangslösung veröffentlicht. Gemäß der Mitteilung Nr. 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollten Netzbetreiber spätestens zum 01.03.2022 mit den operativen Tests mit relevanten nachgelagerten Verteilnetzbetreibern und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begonnen werden, um den Start des bilanziellen Ausgleichs und der Umsetzung der Zielprozesse von Redispatch 2.0 zum 01.06.2022 sicherzustellen. Über unsere Betriebsbereitschaft und den Start der operativen Redispatch 2.0-Testphase haben wir auch auf unserer Internetseite (siehe „Aktueller Hinweis – Betriebsbereit – Bayernwerk startet operative Redispatch 2.0-Testphase“) berichtet.
Am 03.05.2022 hat die BNetzA die Mitteilung Nr. 9 veröffentlicht, in der das weitere Vorgehen nach dem Ende der Übergangslösung zum 31.05.2022 beschrieben wird. Für die Bayernwerk Netz GmbH gilt bis auf Weiteres der folgende Status quo: Wir haben die operativen Tests im Sinne der Mitteilung Nr. 8 erfolgreich abgeschlossen.
Nach Einschätzung der TenneT TSO GmbH bestehen jedoch noch Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start des bilanziellen Ausgleichs durch die Bayernwerk Netz GmbH zunächst ausschließen. Sobald diese Gründe nicht mehr bestehen, werden wir gemäß der Mitteilung Nr. 8 der BNetzA mit dem bilanziellen Ausgleich beginnen. Hierzu werden wir mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen die betroffenen Netzbetreiber, Lieferanten, Einsatzverantwortlichen und unmittelbar im Anschluss den BDEW informieren. Bis dahin erfolgt der bilanzielle Ausgleich weiterhin durch die Bilanzkreisverantwortlichen (BKVs).
Aktueller Hinweis – Betriebsbereit - Bayernwerk startet operative Redispatch 2.0-Testphase
Nach zwei Jahren unermüdlicher Entwicklungsarbeit und großen Engagements ist Bayernwerk Netz im vergangenen Oktober mit der vom BDEW veröffentlichten Branchen-Übergangslösung in Redispatch 2.0 gestartet. Diese war erforderlich, um Risiken für die Systemsicherheit zu vermeiden, da zu dem Zeitpunkt ein geordneter Übergang der Bilanzierungsverantwortung von den Lieferanten bzw. deren Bilanzkreisverantwortlichen auf die Netzbetreiber nicht sichergestellt war. Es wurde somit ermöglicht, die operative Durchführung des bilanziellen Ausgleichs für eine Übergangszeit weiterhin beim Bilanzkreisverantwortlichen zu belassen. Jetzt, zum 1. März 2022, pünktlich zu Beginn der dreimonatigen parallelen Testphase, konnte Bayernwerk Netz die Betriebsbereitschaft melden. Darüber haben alle Verteilnetzbetreiber des E.ON Konzerns kürzlich die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber, weitere vorgelagerte Netzbetreiber sowie die BNetzA informiert. In der nun begonnenen parallelen Testphase sind unternehmensübergreifende Tests der Prozesse vorgesehen.
Die Betriebsbereitschaft
Die Betriebsbereitschaft eines Netzbetreibers, bedeutet die Fähigkeit Kommunikationsprozesse gemäß der Festlegung „BK6-20-059“ bedienen zu können. Sie ist Voraussetzung für gemeinsame Tests mit vorgelagerten Netzbetreibern, Einsatzverantwortlichen und relevanten nachgelagerten Netzbetreibern in der parallelen Testphase.
Gemeinsame Tests
Obwohl die gemeinsamen Tests mit anderen Marktpartnern erst zum 1. März dieses Jahres vorgesehen sind, testet Bayernwerk Netz bereits seit einiger Zeit die Redispatch-Teilprozesse mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber. Auch mit ersten nachgelagerten Verteilnetzbetreibern werden schon Tests durchgeführt. Hierbei liegt die Priorität auf denjenigen, die besonders relevant für die Behebung von Engpässen sind. Um die vollständige Prozesskette zu gewährleisten, sind ebenso einzelne Einsatzverantwortliche in die Tests eingebunden.
Währenddessen laufen die operativen Tests sehr gut und es wird mit unverminderter Intensität an der Umsetzung der RD2.0-Zielprozesse zum frühestmöglichen Zeitpunkt gearbeitet. Somit wird Bayernwerk Netz spätestens zum 1. Juni 2022 den bilanziellen Ausgleich übernehmen. Die betroffenen Marktpartner werden mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen über das genaue Datum informiert.
Aktueller Hinweis – Bayernwerk folgt Übergangslösung Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021
Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Redispatch ist es bei Anlagen- und Netzbetreibern gleichermaßen zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Vorgaben noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird.
Besonders betroffen ist der bilanzielle Ausgleich zwischen den Prozessbeteiligten. Um daraus resultierenden Risiken zu begegnen, hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA eine branchenweite Übergangslösung für die Bilanzkreisbewirtschaftung erarbeitet, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 1. Oktober 2021 ermöglichen soll. Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung zwischen den Unternehmen über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.
Diese Übergangslösung für den Redispatch 2.0 werden wir ab dem 1. Oktober 2021 anwenden.
Weitere Infos zum Thema "Redispatch 2.0" unter folgendem Link bei der Bayernwerk Netz GmbH:
Unter nachfolgendem Link können Sie gerne anhand Ihres EEG-Anlagenschlüssels die durchgeführten und aktuellen Redispatch-Maßnahmen an Ihrer Erzeugungsanlage einsehen: