Änderung Leistungsbegrenzung für Anlagen ≤ 7 kWp
Neuregelung zum Wegfall der 70-%- Regelung und Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) bzw. Smart Grid Hub (SGH) bei PV-Anlagen
Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung (Funkrundsteuerempfänger oder Smart Grid Hub) aufgehoben.
An wen müssen Sie sich wenden, wenn sie eine Aufhebung der 70-%-Regelung vornehmen möchten bzw. die Deaktivierung des ggf. vorhandenen FRE bzw. SGH?
Handelt es sich um eine Aufhebung der 70-%-Regelung durch eine Anpassung der Software des Wechselrichters oder soll der verbaute Funkrundsteuerempfänger bzw. Smart Grid Hub deaktiviert werden, zeigen Sie uns dies bitte über das in Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz GmbH entwickelte Onlineportal an. Ihre Änderungsmeldung erfolgt dennoch bei der Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG.
Unter nachfolgendem Link können Sie Ihre Daten bei unserem Dienstleister, der Bayernwerk Netz GmbH, eintragen und erhalten von der Bayernwerk Netz GmbH eine Bestätigungsmail:
Änderung Leistungsbegrenzung (bayernwerk-netz.de)
Bitte beachten:
Da das Portal auf unseren vorgelagerten Netzbetreiber und Kooperationspartner Bayernwerk Netz GmbH ausgelegt wurde werden dort in den Pflichtfeldern „Anlagennummer“ und „Vertragskontonummer“ bestimmte Nummernformate gefordert.
Da die Nummern jedoch von der Energieversorgung Putzbrunn GmbH & Co. KG vergeben wurden und nicht mit den Bayernwerksformaten übereinstimmen, bitten wir Sie nachfolgende fiktive Nummern einzutragen:
Anlagennummer: B1234
Vertragskontonummer: 200000000000
Ist ein Tausch des Wechselrichters notwendig, melden Sie diese Anlagenänderung bitte über Ihren Installateur in unserem Netzanschlussportal unseres technischen Betriebsführers Bayernwerk Netz GmbH an.