Beliefern Sie Kunden in unserem Stromnetz? Möchten Sie als neuer Marktpartner mit uns einen Netznutzungsvertrag abschließen? Dann sind Sie hier richtig.
Auf dieser Seite stellen wir Musterverträge zur Nutzung unseres Stromnetzes, sowie weitere Dokumente und Informationen für Lieferanten zur Verfügung.
Netznutzungsvertrag Strom
Der Netznutzungsvertrag ermöglicht dem Lieferanten den Zugang zu unserem Stromnetz. Er regelt vor allem die Abwicklung der Strombelieferung von Kunden in unserem Netzgebiet, sowie die Abrechnung der Netznutzung. Wir stellen den Mustervertrag der Bundesnetzagentur mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
Ergänzende Dokumente zum Vertrag
Für die Abwicklung der Netznutzung sind bei Vertragsabschluss weitere Dokumente zwischen den Vertragspartnern auszutauschen: Wiederverkäufernachweis, Erlaubnisschein und EDIFACT-Zertifikat.
Wiederverkäufernachweis
Der Wiederverkäufernachweis ist für eine steuerlich korrekte Abwicklung von Mehr- und Mindermengen im Reverse- Charge-Verfahren (RC) erforderlich. Beiden Vertragspartnern muss der Wiederverkäufernachweis des jeweiligen anderen vorliegen.
Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein wird benötigt, um Mehr- und Mindermengen ohne Stromsteuer zwischen Netzbetreiber und Lieferanten abzurechnen. Beiden Vertragspartnern muss der Erlaubnisschein Strom des jeweiligen anderen vorliegen.
EDIFACT-Zertifikat
Das Zertifikat ist Voraussetzung für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der EDIFACT-Marktkommunikation. Ab 01.04.2024 ändert sich die Logik bei der Beschaffung von Zertifikaten. Unsere Zertifikate erhalten Sie direkt von unserem Zertifikatsanbieter Atos GmbH:
Gültig bis 31.03.2024 und für Marktpartner, die noch nicht auf AS4 umgestellt sind. Das Zertifikat bleibt für kurze Zeit noch anwendbar.
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung für Bilanzkreisverantwortliche
Die Zuordnungsvereinbarung ist abzuschließen, wenn der Lieferant nicht identisch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen ist.
Ihr Kontakt zu uns
Für Vertragsabschlüsse wenden Sie sich gerne an:
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