Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom. Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.
Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom. Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.