Netzverluste nach § 10 StromNEV

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste je Netz- und Umspannebene

Netz- und Umspannebene Netzverluste in kWh Netzverluste in Prozent

Netzebene MS

239.661 0,78 %

Umspannebene MS/NS  

199.349 1,59 %

Netzebene NS

461.174 3,15 %

Gesamt

900.184 2,66 %
Stand: 31.12.2023    

Beschaffungskosten Verlustenergie

Jahr Preis in ct/kWh
2023 14,483